Titelbild: elektronischer Schwerbehindertenantrag - Online


Datenschutz Hinweise


Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Für die Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Schwerbehindertenrecht erheben wir persönliche Daten und Gesundheitsdaten von Ihnen und den von Ihnen im Antragsvordruck genannten Stellen.

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich an den für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträger (Kreis oder kreisfreie Stadt) für den Bereich Schwerbehindertenrecht wenden.
Name und Anschrift des für Sie zuständigen Kreises bzw. der kreisfreien Stadt finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Kommune >>www.kommune.de<< unter Suchbegriffen wie zum Beispiel: „schwerbehindert“ oder „Schwerbehindertenstelle“.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragter

Sie können sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers wenden.
Die Kontaktdaten des für Ihren kommunalen Aufgabenträgers zuständigen Datenschutzbeauftragten finden Sie ebenfalls auf der Internetseite dieser Kommune.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um über Ihren Antrag

zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a EU-DSGVO in Verbindung mit §§ 67a, 67b SGB X verarbeitet.

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Es werden folgende personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Erwerbstätigkeit, gesetzliche Vertretung, Gesundheitsdaten, Lichtbild, ggfs. Angaben zur Zahlung zum Beiblatt, Steuer-Identifikationsnummer, Service-Konto ID bei Anmeldung über den neuen Personalausweis (nPA), soweit angegeben: E-Mail Adresse

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur an folgende Stellen weitergegeben, soweit es notwendig und gesetzlich zulässig ist (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 und § 78 SGB X): an

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an einen Empfänger außerhalb der Europäischen Union und auch nicht an eine internationale Organisation weitergegeben.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung im Auftrag des für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträgers bei IT.NRW so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß (§ 67c Abs. 1 SGB X) für die jeweilige Aufgabenerfüllung – Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bzw. Bescheinigung, zur Erfüllung haushaltsrechtlicher Nachweispflichten - erforderlich ist.

Betroffenenrechte

Nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 EU-DSGVO / § 83 SGB X).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO/ § 84 SGB X).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 EU-DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der für Sie zuständige kommunale Aufgabenträger, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht (Art. 77 Abs. 1 EU-DSGVO) bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.

Kontakt:
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den für Sie zuständigen kommunalen Aufgabenträger durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung je-derzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 EU-DSGVO/ § 67b Abs.2 SGB X).